Sonstiges/ Berufsschulpflichterfüllung

Berufsschulpflichtige stellen den Antrag zur Aufnahme am BSZ zur Erfüllung der Berufsschulpflicht, wenn sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht in ein BVJ/BGJ aufgenommen worden sind oder in keinem Ausbildungsverhältnis stehen.

Infomaterial