Berufsvorbereitungsjahr
Seid Ihr berufsschulpflichtig und habt keinen Ausbildungsvertrag? Dann werdet Ihr in eine Klasse des Berufsvorbereitungsjahres oder des Berufsgrundbildungsjahres integriert. Damit wird eure gesetzliche Berufsschulpflicht erfüllt. Das Berufsvorbereitungsjahr ist gedacht für Schüler/-innen, die keinen Hauptschulabschluss haben. Durch die Absolvierung des BVJ besteht die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss zuerkannt zu bekommen.
Bewerbungsunterlagen
Hinweis:
Die Bewerbungen sollten bis zum 01. Mai jeden Jahres an den derzeitig besuchten Oberschulen, Gymnasien oder Schulen zur Lernförderung eingereicht sein.
Die Bewerbung erfolgt somit nicht direkt am Beruflichen Schulzentrum.