Sonstiges/ Berufsschulpflichterfüllung
Berufsschulpflichtige stellen den Antrag zur Aufnahme am BSZ zur Erfüllung der Berufsschulpflicht, wenn sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht in ein BVJ/BGJ aufgenommen worden sind oder in keinem Ausbildungsverhältnis stehen. Der Antrag “Anmeldung Schulplatz” ist auch für Schülerinnen und Schüler zu stellen, welche eine Beschulung in einer Vorbereitungsklasse beabsichtigen.
Eine abschließende Zuordnung zu einen Ausbildungsgang und zu einer Klasse erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt des Aufnahmeverfahrens.